Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen der
günter ballbach messzeuge GmbH & Co. KG 72213 Altensteig

I. Vertragsabschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Wird die Ware auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahme der Bestellung verbunden werden. Der Auftraggeber befreit uns für den Fall der Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr von den Verpflichtungen des § 312 e) Absatz 1 Ziffern 1 und 2 BGB. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur dann Inhalt des Vertrages, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
II. Preise und Zahlung:
Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu. Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich, die uns entstehenden Kosten können an den Auftraggeber weiter berechnet werden. Sofern es sich bei der Reparatur zeigt, daß die Geräte zu vertretbaren Kosten nicht repariert werden können, behalten wir uns vor die Reparatur abzulehnen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zahlung ist zu leisten: Bei Neugeräten innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, danach kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Zahlung ist in € zu leisten. Schecks und Wechsel übernehmen wir nur zahlungshalber, die hierfür entstehenden Kosten trägt der Käufer. Wechselzahlungen bedürfen unserer Zustimmung. Bei Reparaturen sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug. 10 Tage nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Reparaturen können keine Wechsel zahlungshalber herein genommen werden. Die bei Reparaturen durch uns ersetzten Teile gehen unentgeltlich in unser Eigentum über. Sofern zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen, gelten unsere, zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft, es sei denn, sie werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
II. Lieferzeit:
Die genannte Lieferzeit ist freibleibend, sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder eventuell vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei ihrem Ablauf das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, bei unabwendbaren Ereignissen, wie Krieg, Streik oder Aussperrung. Ebenso bei Hindernissen welche außerhalb unseres Willens liegen, wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung bestellter Teile, soweit solche Hindernisse erheblichen Einfluß auf die Liefermöglichkeit haben.
IV. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
V. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Wird die Ware vom Besteller weiterverkauft, tritt er mit Vertragsabschluß seine Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe Saldos unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, im Falle der Vertragsverletzung die Berechtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Bei Reparaturen sind wir berechtigt von unserem Unternehmerpfandrecht Gebrauch zu machen oder nach unserer Wahl die Ware gegen Rechnung auszuliefem. Für diesen Fall gilt als unwiderruflich vereinbart, daß uns die reparierte Ware zur Sicherung unserer Reparaturforderungen übereignet wird. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der reparierten Ware zum Zwecke der freihändigen Verwertung zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung offenen Forderungen, behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Die Auslieferung gegen offene Rechnung erfolgt ausschließlich unter diesem Vorbehalt. Bei Wiederverkauf von reparierten Geräten gilt das oben genannte.
VI. Gewährleistung:
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer wie folgt: Alle Teile sind innerhalb von 20 Werktagen unentgeltlich zu ersetzen bzw. nach unserer Wahl auszubessern, die sich innerhalb von 12 Monaten ( Bei Reparaturen 6 Monaten) nach Lieferung als fehlerhaft oder unbrauchbar herausstellen. Die Feststellung offensichtlicher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird die Mängelanzeige später als eine Woche mach Auftritt des Mangels abgeschickt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung ( Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Den Käufer/Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Käufer/Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer/Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer/Besteller wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Ist der Käufer/Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Käufer/Besteller eine mangelhafte Montage- oder Gebrauchsanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mängelfreien Montage- oder Gebrauchsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- oder Gebrauchsanleitung einer ordentlichen Montage oder Nutzung entgegen steht. Garantien im Rechtsinne erhält der Käufer/Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
VII. Sonstige Haftung:
Haftungsbeschränkung Ansprüche des Käufers/Bestellers auf Schadenersatz aus jedwedem Rechtsgrund, insbesonders für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, beschränken sich auf höchstens 5% des Wertes der betroffenen Ware. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits entstanden sind., nicht für Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung und auch nicht, bei uns zurechenbaren Körper oder Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Käufers/Bestellers. Schadenersatzansprüche des Käufers/Bestellers für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns Arglist nachgewiesen wird. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme oder Montage, natürliche und artspezifische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sowie elektromagnetische Störungen. Für Batterien und Akkus übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
VIII Prüfungspflichten des Käufers/Bestellers
Der Käufer/Besteller muss die Sendung sofort nach Eingang auf Vollständigkeit und Transportschäden überprüfen. Bei Verlust oder Beschädigung ist uns und dem Transportunternehmen unverzüglich Meldung zu machen. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, oder nach unserer Wahl ordnungsgemäß verpackt, an uns einzusenden. Eigenmächtige Eingriffe in die Liefergegenstände entbinden uns von jeglicher Gewährleistungspflicht.
lIX. Recht des Lieferers auf Rücktritt:
Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern, oder für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht dem Lieferer das Recht auf Anpassung, soweit dies wirtschaftlich zu vertreten ist, oder auf Rücktritt zu. Schadensersatzansprüche seitens des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts entstehen nicht. Will der Lieferer von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse dem Besteller unverzüglich davon Meldung zu machen und zwar auch dann, wenn mit dem Besteller zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden war.
IX. Rechtsgrundlage:
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für beide Teile ist Altensteig.
X. Gerichtsstand:
Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Nagold. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
XI. Schlußbestimmungen:
Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so bleiben die anderen davon unberührt. Die Vertragspartner werden versuchen die ungültigen Bedingungen durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten, wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommen. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Diese werden vom Käufer/Besteller zur Kenntnis genommen, von diesem ausdrücklich unter Verzicht auf Abwendung anerkannt, und zur gegenseitigen Vertragsgrundlage gemacht.

g ü n t e r b a l l b a c h
messzeuge GmbH & Co. KG
Altensteig, April 2003
Registergericht Calw HRA 1104 Na.
Persönlich haftende Gesellschafterin: günter ballbach Verwaltungs GmbH.
Registergericht Calw HRB 954 Na.
Geschäftsführer: Günter Ballbach, Andreas Graef.